Die Ökumene
[von griechisch oikouménē (ge) »die bewohnte (Erde)«, zu oĩkos »Haus«]
ökumenische Bewegung
Im 19. Jahrhundert beginnende, im 20. Jahrhundert eigene Institutionen ausbildende Bestrebungen innerhalb der christlichen Kirchen, die konfessionelle Trennung des Christentums zu überwinden. Die ökumenische Bewegung nahm ihren Anfang in den reformatorischen Kirchen. Wegbereiter im heutigen Sinn wurden die Young Men's Christian Association (gegründet 1844) und der Christliche Studentenweltbund (gegründet 1895); ihr weltweiter Durchbruch Anfang des 20. Jahrhunderts war eng verbunden mit der internationalen Missionsbewegung. Eine feste institutionelle Gestalt erhielt die ökumenische Bewegung 1948 mit der Gründung des Ökumenischen Rates der Kirchen. Bis zu seiner Gründung von protestantischen und anglikanischen Kirchen getragen, schlossen sich seit 1950 die orthodoxen und orientalischen Kirchen der ökumenischen Bewegung an. Seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962?65) öffnete sich ihr auch die katholische Kirche (Ökumenismus) und begreift sich heute als ein Teil von ihr. Die ökumenische Bewegung selbst versteht sich als weltweite Arbeits- und Aktionsgemeinschaft von Christen und Kirchen und stellt ein weit ausgreifendes Netzwerk bilateraler und multilateraler Beziehungen auf allen Ebenen der Kirchen dar, in dem der Ökumenische Rat der Kirchen und ihm entsprechende regionale beziehungsweise nationale Christen- und Kirchenräte und die konfessionellen "Weltfamilien" mit ihren Dachorganisationen (z. B. dem Lutherischen Weltbund und dem Reformierten Weltbund) wichtige Knotenpunkte bilden.
Ökumenische Glaubensbekenntnisse
Zusammenfassende Bezeichnung für die drei altkirchlichen Glaubensbekenntnisse, die in den christlichen Kirchen allgemeine und verbindliche Bedeutung erlangt haben: das Apostolische Glaubensbekenntnis, das Nicänische Glaubensbekenntnis in der Fassung als Nicänisch-Konstantinopolitanisches Glaubensbekenntnis und das Athanasianische Glaubensbekenntnis.
Deutscher Evangelischer Kirchentag
Seit 1949 regelmäßig (in der Regel alle zwei Jahre) stattfindende Großveranstaltung evangelischer Christen in Deutschland; ist Teil der evangelischen Laienbewegung und versteht sich als Forum für das Gespräch über theologische, gesellschaftspolitische und ökumenische Fragen. Der 31. Deutsche Evangelische Kirchentag fand 2007 in Köln statt. ? Der erste gesamtkirchliche Ökumenische Kirchentag in Deutschland 2003 in Berlin stand unter dem Leitwort "Ihr sollt ein Segen sein".
Ökumenischer Gottesdienst
Ein von Geistlichen konfessionsverschiedener christlicher Kirchen gemeinsam zelebrierter Gebets- oder Wortgottesdienst.
Ökumenischer Rat der Kirchen
Abkürzung ÖRK, Weltrat der Kirchen, Weltkirchenrat, organisatorisches Instrument der ökumenischen Bewegung, Sitz: Genf; oberstes Organ ist die Vollversammlung (9. Vollversammlung 2006 in Pôrto Alegre), die das Präsidium und den Zentralausschuss wählt und die Programmrichtlinien festlegt. Dem ÖRK gehören 348 (protestantische, anglikanische, orthodoxe und orientalische) Mitgliedskirchen an; die katholische Kirche ist durch Beobachter vertreten. Der ÖRK wurde 1948 in Amsterdam gegründet und stellt eine Art "Dachverband" christlicher Konfessionen dar. Seine Beschlüsse besitzen für die Mitgliedskirchen empfehlenden Charakter.
ökumenisches Konzil
Tabelle: ökumenische Konzile ???
ein Konzil, dessen Beschlüsse als gesamtkirchlich bindend angesehen werden. In der katholischen Kirche gelten 21 Konzile als ökumenisch, in der orthodoxen Kirche die ersten sieben Konzile der byzantinischen Reichskirche. Die reformatorischen Kirchen erkennen die dogmatischen Entscheidungen der vier ersten ökumenischen Konzile an, deren Niederschlag besonders die ökumenischen Symbole sind.
Konzil, [lateinisch] das, griechisch Synode,
1) allgemein: Zusammenkunft, Versammlung.
2) christliche Kirchen: die Versammlung von kirchlichen Repräsentanten zur Beratung und Entscheidung (gesamt)kirchlicher Angelegenheiten; in der katholischen Kirche und in den orthodoxen Kirchen v. a. Bezeichnung für die Versammlung der Bischöfe. Das katholische Kirchenrecht unterscheidet zwischen den vom Papst einberufenen Universalkonzilen (ökumenisches Konzil) und den mit Zustimmung des Papstes einberufenen Partikularkonzilen der Teilkirchen (Plenarkonzil für eine Kirchenregion [Bischofskonferenz]; Provinzialkonzil für eine Kirchenprovinz). Die orthodoxen Kirchen erkennen ? im Gegensatz zur katholischen Kirche ? nur die sieben Konzile des 4.?8. Jahrhunderts als ökumenische Konzile an (ökumenisches Konzil).
Ökumenische Glaubensbekenntnisse
Zusammenfassende Bezeichnung für die drei altkirchlichen Glaubensbekenntnisse, die in den christlichen Kirchen allgemeine und verbindliche Bedeutung erlangt haben: das Apostolische Glaubensbekenntnis, das Nicänische Glaubensbekenntnis in der Fassung als Nicänisch-Konstantinopolitanisches Glaubensbekenntnis und das Athanasianische Glaubensbekenntnis.
Ökumenismus,
der, seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil in der katholischen Kirche übliche Bezeichnung zur Beschreibung ihres ökumenischen Auftrags, dessen Grundzüge im "Dekret über den Ökumenismus" (1964) formuliert wurden und in dessen Mittelpunkt der gleichberechtigte Dialog zwischen den christlichen Konfessionen steht. Die außerhalb der katholischen Kirche entstandene ökumenische Bewegung wird dabei ausdrücklich als vom Heiligen Geist gewirkt angesehen. Die vorkonziliare Forderung nach Wiederherstellung der kirchlichen Einheit im Sinn einer "Rückkehr" zur katholischen Kirche wurde aufgegeben.
Quelle:
Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, Mannheim 2008|Axel Springer AG, Berlin 2008