Man muss das Unmögliche versuchen um
das Mögliche zu erreichen. Hermann Hesse
Berlin Marienfelde - Verantwortliche für drohende Mega-Spielhalle gesucht - zu Spielsucht und gegen die Mega-Spielhalle in Marienfelde
Verantwortliche für
die Mega-Spielhallen-Bedrohung gesucht
Chaos bei allen, die am Beispiel unseres speziellen Mega- Spielhallen-Projekts verantwortlich sein könnten:
Jeder will ein bisschen, aber keiner so richtig zuständig sein.
Das Bezirksamt (insbesondere Bauamt)
Das Bezirksamt muss angeblich gegen seine Bürger/innen handeln! Es heißt, man könne keinerlei öffentliche Interessen berücksichtigen! Man müsse lt. einer Ausnahme(!)regelung genehmigen, und so genannte Vergnügungsstätten seien bevorzugt in Industriegebieten "weniger störend".
Vom Bezirksamt selbst zugegeben fand bisher keine Berücksichtigung öffentlicher Interessen statt! Dabei sprechen etliche schwerwiegende Punkte gegen eine Mega-Spielhalle direkt gegenüber von Bahnhof und Einkaufszentrum (also keineswegs im Industriegebiet "versteckt"), Jugendschutz, Migrationsarbeit, Wirtschaftsförderung und Kultur in Marienfelde mit dem ältesten erhaltenen Gebäude Berlins würden empfindlich getroffen. Eine Intervention der dafür zuständigen Bereiche beim Bauamt war bislang auch nicht erkennbar, der Bezirksbürgermeister gewährt dem Baustadtrat "politische Eigenverantwortung".
Was sind das für Gesetze und was ist das für eine Politik, die sich gegen die öffentlichen Interessen und Bürger/innen richten muss?
Der Bundeswirtschaftsminister
Die Veranstaltung öffentlicher Glücksspiele ist strafbar, wenn sie nicht staatlich genehmigt worden ist (§ 284 StGB). Geldspielautomaten, die ja alle Glücksspiel-Merkmale erfüllen, auch wenn sie beschönigend "Unterhaltungsautomaten mit Gewinnmöglichkeit" genannt werden, unterliegen nominell der Aufsicht des Bundes. Das heißt, sie werden in der so genannten "Spielverordnung" vom Bundeswirtschaftsminis-terium reguliert.
Alle fünf Jahre werden hier die Eckdaten u.a. für Geldspielautomaten novelliert, wie zurzeit 500 Euro Höchstgewinn/Std., 80 Euro Höchstverlust/Std., max. 12 Geldspielautomaten pro Spielhalle, Höchstfläche einer Spielhalle von 144 qm... Mehr jedoch nicht! Insbesondere enthält die Spielverordnung keine Berücksichtigung besonderer Bedingungen, d.h. keine Einspruchsmöglichkeiten. Im Grunde dürfte niemand etwas gegen den Bau einer Spielhalle direkt neben einer Kirche einwenden können oder wie in Lichtenrade direkt über dem ALDI neben dem Schulhof.
Die Geldspielautomaten-Branche beruft sich auf die Spielverordnung des Bundes und "sieht somit keine Veranlassung", sich den Regelungen des Glücksspiel-Staatsvertrags anzugleichen. Hier lässt der Bund einer Wirtschafts-Lobby Tür und Tor offen!
Die festgelegten Eckdaten, die einer Art Selbstbeschränkung der Glücksspiel-Automatenwirtschaft entsprechen, sind für die Praxis kaum von Wirkung: Man kann sie mit der Typ-Zulassung eines Autos vergleichen - und niemand kümmert sich darum, ob das Auto anschließend andere Verkehrs- teilnehmer zu Schaden bringt.
Denn: Mit der Spielverordnung hat der Bundeswirtschafts- minister in seiner Verantwortung nur eines erreicht: Vier von fünf Spielsüchtigen sind Spieler der von ihm kontrollierten Geldspielautomaten, dies belegen die Zahlen von Selbsthilfegruppen.
Das Land Berlin
Erstens haben alle Bundesländer beim Glücksspiel-Staatsvertrag versäumt, darauf zu pochen, dass die Spieleverordnung in ihrer bisherigen Form außer Kraft gesetzt wird. Damit hätte eine Bevorzugung der Spielautomaten- und Spielhallen-Branche vermieden werden können. Es geht an die Existenz der kleinen Lotto-Läden - und gleichzeitig erleben wir in Berlin einen nie dagewesenen Spielhallen-Boom!
Zweitens sind die Rechte an Spielautomaten und Spielhallen nach der Förderalismusreform an die Länder gefallen - von daraus entstandenen Pflichten ist jedoch herzlich wenig zu sehen. Über die ohnehin zu genehmigenden Genehmigungen hinaus findet keine "Fortsetzung" der staatlichen Aufsichtspflicht statt, jedenfalls nicht insofern, dass Schädigungen von Infrastruktur, Wirtschaft, Jugendschutz, Migrationsarbeit, Suchtprävention oder Kultur Beachtung finden.
Und wer im Land Berlin wäre denn tatsächlich zuständig?
• Etwa Frau Lompscher als Senatorin für Gesundheit und Verbraucherschutz, die ja für Suchtprävention, die Spielsüchtigen und deren mitbetroffene Familien zuständig wäre?
• Oder Herr Wolf als Wirtschaftssenator wegen der Irritation und Abschreckung von Investoren im Marienfelder Vorzeige-Industriegebiet? So etwas spricht sich in in der Wirtschaft schnell herum.
• Oder Frau Junge-Reyer, die gerne in Adlershof oder auf dem Tempelhofer Feld in eine rosige Wirtschafts-Zukunft schaut und zugleich nicht erkennt, dass die Wertschöpfung einer ganz bedeutende Industrie- und Gewerbelandschaft Berlins gefährdet wird?
• Oder nochmals Frau Junge-Reyer, die ein Scheitern der geplanten Erweiterung des S-Bahnhofs Buckower Chaussee zum Regionalhalt zu verantworten hätte? Die Deutsche Bahn weiß bisher offiziell nichts (nur durch unsere Initiative), wartet jedoch aufmerksam auf den Bauantrag und könnte sich an der Mega-Spielhalle stören.
• Oder Senator Zöllner, der ja 2008 sogar den Vorsitz der Jugend- und Familienministerkonferenz führt und es somit ernst nehmen müßte, wenn die Drogenbeauftragte des Landes feststellt, dass im Fall der geplanten Mega-Spielhalle in Marienfelde insbesondere der Jugendschutz-Aspekt nochmals geprüft werden müsste?
• Oder Frau Dr. Knake-Werner, da in Marienfelde gerade in dem Augenblick, da das Zentrale Auffanglager für Aussiedler geschlossen wird, eine Mega-Spielhalle die ohnehin belastete Migrationsarbeit noch weiter beschädigen würde?
• Oder Herr Sarrazin, der über den extremen Spielhallen-Boom in Berlin angesichts der Einnahmen-Seite erfreut sein dürfte?
• Oder Herr Dr. Körting, der eigentlich soziale Schieflagen schon im Entstehen verhindern sollte? Denn der Bezirk Tempelhof-Schöneberg will das Planungsrecht des betreffenden Gebiets keineswegs so ändern, dass durch die Magnetwirkung der geplanten Mega-Spielhalle keine Milieubildung erfolgen kann.
• Oder Frau von der Aue, weil hierbei offensichtlich für eine Berücksichtigung öffentlicher Interessen die juristischen Voraussetzungen fehlen - und somit zu schaffen wären?
• Oder Bürgermeister Wowereit, erstens als die verantwortliche Spitze des Landes Berlin, also wegen der bereichsübergreifenden öffentlichen Interessen gegen den Mega-Spielhallen-Bau, und zweitens in seiner Verantwortung für die Kultur des Landes vielleicht in der Erkenntnis, dass u. a. die berühmten Konzerte im ältesten erhaltenen Bauwerk Berlins, nämlich der Marienfelder Dorfkirche, nicht mit einer Mega-Spielhalle zusammen passen?
Wir fordern den Petitionsausschuss des Abgeordneten-hauses von Berlin und die Fraktionen auf, für den Fall der drohenden Mega-Spielhallen ohne Möglichkeit der Bezirke, öffentliche Interessen zu berücksichtigen, die Verantwortlichkeiten im Land Berlin festzustellen und ggf. zu verlangen, dass diese neu definiert werden.
Geschäftszeichen: 13431/16.
Oder etwa die Justiz?
Für den Fall, dass keine juristisch untermauerte Verantwortlichkeit besteht, öffentliche Interessen gegen den Bau einer Mega-Spielhalle so zu würdigen, dass eine Bauvoranfrage oder ein Bauantrag aus wichtigen Gründen zum Wohle der Bürger abgelehnt werden kann, muss von einem status positivus ausgegangen werden, d.h. einem Leistungs-, Teilhabe- und Anspruchsrecht, das den Staat zu einem effektiv funktionierenden Justizsystem verpflichtet. Somit wäre sogar zu vermuten, dass der den Bauämtern auferlegte Zwang, Spielhallen ohne ausreichende Würdigung anderer Aspekte genehmigen zu müssen, dem Grundgesetz widerspricht.
Wir fordern die Experten an den Hochschulen auf, diesen Aspekt zu untersuchen und dem Bund und den Ländern - insbesondere dem Land Berlin - Erläuterungen und Unterstützung bei der möglichen Schließung einer Lücke im Justizsystem zu gewähren.
Berlin Marienfelde - Titel rechts
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